Beamter: “Mann, hat die Dinger” ist nicht unüblich

4 April 2007 von Micha Spannaus Kommentieren »

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht sieht den Macho-Spruch eines Beamten nicht als “unübliches Verhalten” an. Was war passiert?

Ein Polizeiobermeister äußerte sich in einem Dienstzimmer am Frankfurter Flughafen, im Beisein eines Fluggastes, über ein Foto in der BILD-Zeitung. Er bemerkte: “Mann, hat die Dinger!”. Der Polizist bekam von seinem Dienstherrn dafür eine Disziplinarverfügung, gegen die er sich nun vor dem Verwaltungsgericht wehrte.

Das Comedy-Blog hat exklusiv das BILD-Zeitungsfoto, wegen dem sich der Polizist mit “Mann, hat die Dinger” echauffierte. Bitteschön:

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