Schokoriegel ist kein gefährliches Werkzeug
Endlich ist es juristisch einwandfrei geklärt: Ein Schokoriegel ist kein “gefährliches Werkzeug”.
Das stellte das Frankfurter Amtsgericht in einem Verfahren wegen schwerer Körperverletzung fest. Ein alkoholisierter Mann hatte nämlich einen Kioskbesitzer mit einem Kakaomasselebensmittel beworfen, als ihm sein soeben erworbenes Bier zu teuer erschien. Der Kioskbesitzer erlitt Prellungen am Kopf.
Der Amtsrichter bestätigte, dass der Wurf des Schokoriegels zwar zur Körperverletzung führte, diese aber nicht als “gefährlich” einzustufen sei, weil auch das Wurfgeschoss selbst nicht als “gefährlich” zu gelten habe.
Wenn Sie also mit Ihren Weihnachtsgeschenken in diesem Jahr unzufrieden sind, sind Schokoriegel dem Messer-Set DISTINKT auf jeden Fall vorzuziehen.






H. Huber sagt
am 5. Februar 2009 @ 11:16
Ich werde wohl nicht vermeiden können mir für mein “Schokoladenarsenal” einen Waffenschein zu besorgen.
gagdienst sagt
am 8. Februar 2009 @ 12:37
Oder kurz gesagt: “Messer” heißt jetzt “Twix”….
Moni sagt
am 17. Februar 2009 @ 14:31
Ich finde es viel erschreckender, dass wir wirklich Richter bezahlen müssen damit sie über den Gefährlichkeitsgrad von Schockoriegeln entscheiden.
gibts denn nichts Wichtigeres womit die sich beschäftigen können?
Zim sagt
am 8. Juni 2009 @ 21:07
Anscheinden gibt es da nichts wichtigeres, aber wer weiss vielleicht braucht man ja eines Tages wirklich ein Waffenschein für Schokoriegel
@gagdienst: Ein Twix würde ich zu der Scherer zählen und diesen schokoriegel Wunderbar oder wie der heisst der fast so hart ist wie Stein den würde ich ja als Messer bezeichnen xD
Kathrin sagt
am 5. August 2009 @ 10:49
Natürlich ist das kein gefährliches Werkzeug, der Kioskbesitzer könnte es einfach essen und alles vergessen!